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Podiumsdiskussion “Digitale Examensklausuren” in Köln

Am 14. November 2019 stand die Thematik der digitalen Examensklausuren zur Debatte. In diesem Rahmen diskutierten Ralf Burgdorf, Präsident des Landesjustizprüfungsamtes NRW, Dr. Corinna Dylla-Krebs, Geschäftsführerin des Landesjustizprüfungsamtes NRW sowie Prof. Dr. Thomas Lobinger der Universität Heidelberg, Jasmin Kirbach, Vorstand der Landesfachschaft NRW und Christoph Geib, Vorsitzender der Landesfachschaft Bayern miteinander.

Zunächst referierte Herr Burgdorf über die Testdurchläufe in Halle, welche auf sehr positive Resonanz stießen und erläuterte unter anderem die technischen Abläufe und Vorteile, wie das strukturiertere Arbeiten an einem PC sowie die ausbleibenden Schreibkrämpfe.

Frau Dr. Dylla-Krebs berichtete sodann über die Vorgehensweise in NRW und betonte die Notwendigkeit der Modernisierung des Studiengangs der Rechtswissenschaften, angefangen bei der Einführung von digitalen Klausuren. Frau Kirbach erläuterte, dass man die Benutzung von Laptops ohnehin im Grundstudium durch das Anfertigen von Hausarbeiten etc. erlerne werde und die Chancengleichheit durch das fehlende Vergleichen von Handschriften und ggf. Geschlechterzuordnungen somit gefördert werde.

Professor Dr. Lobinger steht dem kritisch entgegen und weist auf ein Gleichbehandlungsproblem hin, da das Tippen auf Tastaturen nicht schon in Schulen unterrichtet werde und nicht alle Zugriff auf einen Computer hätten. Gleichzeitig gehe die Handschrift als knappe Ressource verloren gehen und das Konzentrationsvermögen nehme ab. Ferner sei eine solche Umrüstung der Universitäten finanziell nur schwer tragbar. Herr Geib fügt dem hinzu, dass das wegfallende Problem der Schreibkrämpfe mit Haltungsproblemen ersetzt würde. 

Die Idee der digitalen Examensklausuren stieß in dieser Podiumsdiskussion überwiegend auf Zustimmung, jedoch ist abzuwarten, wie sich diese Thematik weiterentwickelt und welche Auswirkungen eine solche Umsetzung auf den Studiengang haben würde.