Auch wir Studierende sind von der anhaltenden Corona-Pandemie massiv betroffen. Als Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) blicken wir hierbei insbesondere auf die Auswirkungen für Jurastudierende im Nordrhein-Westfalen und setzen uns dafür ein, dass die Folgen so gut wie nur möglich abgefedert werden.
Dies gilt insbesondere für die Anrechnung von Praktika oder die Auswirkungen auf Freischuss und Abschichtung. Zu unseren Forderungen haben wir eine Stellungnahme verfasst: Stellungnahme: Notwendige Maßnahmen aufgrund des Coronavirus
Nachtrag:
Wir freuen uns sehr, dass das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen unserer Forderung nachgekommen ist und erklärt hat, dass sowohl das Sommersemester 2020 als auch das Wintersemester 2020/2021 nicht auf den Freiversuch angerechnet werden.
Dennoch blicken wir besorgt auf die Entwicklungen und werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Pandemie das Studium so wenig wie nur möglich stört. Auch die einzelnen Mitgliedsfachschaften setzen sich auf lokaler Eben hierfür ein und sind dazu mit den lokalen Verantwortlichen in regelmäßigem Austausch.