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Pressemitteilung: JAG-Änderungsgesetz vernachlässigt die notwendigen Reformen

Der Landtag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Mittwoch, 03.11.2021, das Zweite Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Festzustellen bleibt, dass der Gesetzgeber seinen eigenen Anforderungen, das JAG NRW modern und zukunftsorientiert auszugestalten, nicht gerecht geworden ist. „Es genügt nicht, lediglich digitale Inhalte in das Studium zu implementieren, wenn nicht auch auf Modernität in anderen Bereichen geachtet wird. Dazu zählt beispielsweise auch, einen Fokus auf die mentale Gesundheit der Studierenden zu setzen und gezielt Maßnahmen zur Senkung des psychischen Drucks zu treffen“, betont Justus Moll, Vorstand für politische Angelegenheiten der Landesfachschaft Jura NRW e.V.