Am heutigen Tag hat das Landeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung des integrierten Bachelors in Nordrhein-Westfalen gebilligt und die Verbändeanhörung eingeleitet. Demnach ist vorgesehen, dass bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung und einer erfolgreich absolvierten Prüfung im universitären Schwerpunktbereich der Bachelorgrad verliehen wird.
Als studentische Interessenvertretung begrüßen wir die geplante landesweite Einführung des integrierten Bachelors in höchstem Maße. Bereits in der Vergangenheit haben wir die zahlreichen Vorteile des integrierten Bachelors dargelegt und für seine Einführung plädiert. Gerade in Zeiten eines aufkommenden juristischen Fachkräftemangels ist es wichtig, die Attraktivität der juristischen Ausbildung zu erhöhen. Hierzu trägt die geplante Einführung des integrierten Bachelors in erheblichem Maße bei.