Die Einführung des integrierten Bachelors in das rechtswissenschaftliche Studium ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der juristischen Ausbildung.
Der hierzu vorgeschlagene § 66 Abs. 1a HG-E setzt dabei das Konzept des integrierten Bachelors zufriedenstellend um und ermöglicht auf diese Weise die notwendige Anerkennung akademischer Studienleistungen. Allerdings besteht aus studentischer Sicht noch partielles Optimierungspotential hinsichtlich einiger Detailfragen.
Im Rahmen der Sachverständigenanhörung, die an diesem Mittwoch (19.06.2024) im Landtag stattfindet, haben wir unsere Positionen zum LL.B.-Gesetzentwurf in einer neuen Stellungnahme zusammengestellt. Darin gehen wir sowohl auf die positiven Aspekte wie auch auf die Möglichkeiten zur Verbesserung des Gesetzesvorhabens ein. Dabei behalten wir stets die studentischen Belange im Blick und versuchen gleichzeitig, gute Kompromisse zwischen den verschiedenen Status- und Interessengruppen zu finden.