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Stellungnahme zu den Sparmaßnahmen im juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen

Zusammen mit der Referendariatskommission (RefKo) beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) haben wir in einer Stellungnahme der geplanten Sparmaßnahmen zulasten des Referendariats bei uns in Nordrhein-Westfalen kritisiert. Darin fordern wir die Landesregierung auf, von einer Umsetzung dieser geplanten Maßnahmen abzusehen und einen Regierungsentwurf für den Haushalt vorzulegen, in dem keine Kürzungen des Budgets für die juristische Ausbildung vorgesehen sind. Nur so kann die Funktionsfähigkeit der Justiz nachhaltig gewährleistet werden.

Wie bereits Ende Mai bekannt geworden war, sind für das kommende Haushaltsjahr drastische Kürzungen der Einstellungszahlen in den juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen geplant. Diese Maßnahme führt insbesondere zu längeren Wartezeiten und macht dadurch den Ausbildungsstandort Nordrhein-Westfalen unattraktiv.

Nun wurde bekannt, dass auch Änderungen in der Strukturierung des juristischen Vorbereitungsdienstes geplant sind. Bisher folgt den Aufsichtsarbeiten die Wahlstation, die bis einschließlich des 24. Ausbildungsmonats andauert. Nach einem freien Lernmonat absolviert man die mündliche Prüfung im 26. bzw. letzten Monat des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses. Die Unterhaltsbeihilfe wird dabei dauerhaft ausgezahlt.

Zukünftig soll der Lernmonat wegfallen uns das Referendariat somit verkürzt werden. Statt wie bisher, soll die mündliche Prüfung nun bereits im 25. Monat – also unmittelbar nach der Wahlstation – stattfinden. Die Unterhaltsbeihilfe soll zudem nur noch bis zum Tag der mündlichen Prüfung gezahlt werden.

Diese Maßnahmen führen dazu, dass Referendar:innen in Nordrhein-Westfalen künftig nicht nur weniger Vorbereitungszeit auf die wichtige mündliche Prüfung der zweiten Staatsprüfung haben, sondern auch insgesamt weniger Geld erhalten. In unserer Stellungnahme gehen wir ausführlich auf die Nachteile ein, die durch diese Maßnahmen ausgelöst werden.