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Pressemitteilung zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des integrierten Bachelors

Am 09. Oktober 2024 verabschiedete der Landtag mit großer Mehrheit das „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft […]“. Dieses ermöglicht es Jurastudierenden der ersten juristischen Prüfung, einen Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen bekommen zu können, wenn diese alle Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) erfüllen und die Schwerpunktbereichsprüfung absolviert haben. Diese Regelung gilt auch für ehemalige Studierende, die einen Teil der Voraussetzungen erstmalig nach dem 31. März 2017 erfüllt haben. Die Berechtigten können den Bachelor nach dem voraussichtlichen Inkrafttreten im April 2025 beantragen.

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) forderte die Einführung eines integrierten Bachelors im Jurastudium schon seit ihrer Gründung und hat diese Forderung wiederholt gegenüber dem Landtag und dem Ministerium der Justiz vertreten. Deshalb begrüßte sie die Gesetzesinitiative im Dezember 2023 ausdrücklich und war seitdem am Gesetzgebungsverfahren in Form von Stellungnahmen und einer Anhörung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags beteiligt. Hierbei hat sich die LFS NRW erfolgreich für die Ausweitung des Rückwirkungszeitraums sowie eine Verleihung noch vor der Exmatrikulation eingesetzt. Darüber hinaus forderte sie unter anderem eine landeseinheitliche Berechnung der Bachelornote und eine gute Qualitätssicherung des Studiengangs.