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Stellungnahme zur Anhörung des Rechtsausschusses zu den Kürzungen im juristischen Vorbereitungsdienst

Die von der Landesregierung ab Ende Mai 2024 angekündigten Sparmaßnahmen, nach denen die Gesamtzahl der Rechtsreferendar:innen um 20 %, die Dauer des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses um einen Monat, sowie die Dauer der Auszahlung der Unterhaltsbeihilfe gekürzt werden sollen, stellt mit die größte Einsparung im Justizhaushalt für das Haushaltsjahr 2025 dar und hat – auch durch ihre Kommunikation – weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Justiz in Nordrhein-Westfalen.

Die Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) hat sich seit Bekanntwerden der geplanten Sparmaßnahmen entschieden gegen die finanziellen Kürzungen im juristischen Vorbereitungsdienst ausgesprochen. So werden wir uns auch erneut am 06. November in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Landtags überaus kritisch zu den Sparplänen äußern. In Vorbereitung auf die Anhörung haben wir zudem eine weitere Stellungnahme mit unseren größten Kritikpunkten verfasst.