Wir als Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) setzen uns seit unserer Gründung für die Einführung eines integrierten Bachelors im Jurastudium ein. Denn dieser würde die Leistungen der Studierenden über das gesamte Studium hinweg anerkennen. Zudem hat dieser das Potential, besonders in der Examensvorbereitung den psychischen Druck zu reduzieren.
Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-grüne Landesregierung festgelegt, dass diese die Verleihung eines solchen Bachelors ermöglichen möchte (vgl. Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, S. 66). Das im Oktober 2024 abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren, welches das Ziel hatte, den Bachelor kraft Gesetzes an allen nordrhein-westfälischen Universitäten einzuführen, hat im Dezember 2023 begonnen und endete mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes. Als LFS NRW haben wir dieses Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und uns für eine effiziente und studierendenfreundliche Einführung eingesetzt.
Endlich: Einführung des integrierten Bachelors in Nordrhein-Westfalen
Am 09. Oktober 2024 verabschiedete der Landtag Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft […]“, welches voraussichtlich im April 2025 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt können alle Jurastudierenden der ersten juristischen Prüfung, einen Bachelor of Laws (LL.B.) beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß 7 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (JAG NRW) erfüllen oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen zugelassen wurden und
- die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität in Nordrhein-Westfalen bestanden haben.
Den Bachelor können auch solche (ehemaligen) Studierenden beantragen, welche eine der beiden Verleihungsvoraussetzungen erstmalig nach dem 31. März 2017 erfüllen. Für die Verleihung des Bachelors ist die Universität verantwortlich, an der man die Schwerpunktbereichsprüfung absolviert hat.
Vergangenes Gesetzgebungsverfahren
1. Billigung des Gesetzentwurfs im Landeskabinett
Am 12. Dezember 2023 billigte das Landeskabinett den „Gesetzentwurf zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft […]” und leitete daraufhin die Verbändeanhörung des Referent:innenentwurfs.
Jakob Thies, Referent in der Arbeitsgruppe Integrierter Bachelor, betonte daraufhin in der Pressemitteilung der LFS NRW: „Die Einführung des integrierten Bachelors ist ein riesiger Meilenstein, durch den die juristische Ausbildung nachhaltig positiv verändert wird!”
2. Verbändeanhörung des Referent:innenentwurfs
Nach der Billigung des Referent:innenentwurfs durch das Landeskabinett lief bis Februar 2024 die Verbändeanhörung der Landesregierung. Neben uns konnten in dieser unter anderem auch die rechtswissenschaftlichen Fakultäten Nordrhein-Westfalens, der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) sowie weitere juristische Verbände ihre Expertise in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen.
Als LFS NRW haben wir uns in dieser ersten Stellungnahme insbesondere für eine Ausweitung der Rückwirkungsregelungen, die die besonderen Umstände der Corona-Pandemie berücksichtigen und eine Verleihung des Bachelors während des Studiums eingesetzt.
3. Einbringung des Regierungsentwurfs in den Landtag
Am 24. April 2024 wurde der Gesetzentwurf mit der Drucksache 18/8827 von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und von diesem zur fachlichen Beratung federführend an den Wissenschaftsausschuss, sowie mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Hier wird er nun fachlich diskutiert und gegebenenfalls geändert. Im Anschluss befasst sich das Landtagsplenum final mit dem Gesetzentwurf.
4. Erste Beratungen in den Fachausschüssen
Der Gesetzentwurf wurde erstmalig am 03. Mai 2024 vom Rechtsausschuss und am 15. Mai 2024 vom Wissenschaftsausschuss beraten. Beide Ausschüsse beschlossen eine gemeinsame Anhörung zur Einführung des integrierten Bachelors stattfinden zu lassen, um den Gesetzentwurf von verschiedenen Stakeholder:innen bewerten zu lassen.
5. Expert:innenanhörung in den Ausschüssen
Am 19. Juni 2024 fand die gemeinsame Anhörung des Wissenschafts- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf statt. Neben Sachverständigen aus der Wissenschaft durften auch wir unsere Expertise einbringen und die Sichtweise der Studierenden auf das Gesetzesvorhaben erläutern.
In Vorbereitung auf die Sitzung hatten wir die Möglichkeit uns in einer schriftliche Stellungnahme zu den Regelungsinhalten des Gesetzentwurfs zu positionieren. So haben wir uns in dieser ausführlich für landeseinheitlich festgelegte Grundsätze für die Notenberechnung ausgesprochen und notwendige Änderungen im Juristenausbildungsgesetz angemahnt.
Auf Grundlage der schriftlichen Stellungnahmen und mündlichen Äußerungen werden die Abgeordneten den Gesetzentwurf überarbeiten.
6. Abschließende Beratung und Abstimmung in den Ausschüssen
Nach der Expert:innenanhörung haben sich die zuständigen Ausschüsse in ihren Sitzungen mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und einem Änderungsantrag über die Zuständigkeit der Überprüfung des Vorliegens der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs. 1 JAG NRW ausgearbeitet. Diesem haben beide Ausschüsse einstimmig zugestimmt. Zudem stimmte der Wissenschaftsausschuss am 02. Oktober für den Gesetzentwurf inklusive Änderungsantrag. Dieser wird nun final im Landtagsplenum beraten.
7. Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Landtagsplenum
Am 09. Oktober 2024 wurde das „Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft […]“ in zweiter Lesung von einer großen Mehrheit im Landtag verabschiedet.
Frederik Janhsen, Vorsitzender der LFS NRW, stellt in unserer Pressemitteilung zur Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung des integrierten Bachelors fest: „Die Einführung eines integrierten Bachelors im Jurastudium stellt eine große Bereicherung für die juristische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen dar. Er erkennt die Leistungen der Studierenden bis zur staatlichen Pflichtfachprüfung an und ergänzt dadurch das Ausbildungssystem durch die Möglichkeit eines weiteren Abschlusses. Darüber hinaus hat der Bachelor das Potenzial, den psychischen Druck im Jurastudium generell und insbesondere in der anstrengenden Examens-vorbereitung zu senken.“
8. Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des integrierten Bachelors
Nach der Verabschiedung des „Gesetzes zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft […]“ wird dieses von der Landesregierung ausgefertigt und verkündet. Die Bestimmungen zur Einführung des integrierten Bachelors werden dann sechs Monate nach der Verkündung Inkrafttreten. Dies wird voraussichtlich im April 2025 der Fall sein, sodass der Bachelor ab diesem Zeitpunkt beantragt und verliehen werden kann.
Vorheriges Engagement
Auch vor dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren haben wir uns aktiv für die Einführung eines integrierten Bachelors an den nordrhein-westfälischen Universitäten eingesetzt.
So haben wir unter anderem bereits am 23. Juni 2021 an einer Anhörung im Rechtsausschusses des Landtag zu diesem Thema teilgenommen und die Vorteile eines integrierten Bachelors betont. Auch im Vorfeld dieser Anhörung haben wir eine Stellungnahme verfasst.