Im Mai und Juni 2024 kündigte die Landesregierung größere Sparmaßnahmen im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an. So sollen unter anderem bis mindestens Ende 2026 ca. 20 % weniger Rechtsreferendar:innen eingestellt werden. Darüber hinaus sollen mit der Vorverlegung der mündlichen Prüfung und einer verkürzten Auszahlung der Unterhaltsbeihilfe finanzielle Mittel eingespart werden. Als LFS NRW lehnen wir diese Sparmaßnahmen zulasten der Rechtreferendar:innen ab.
Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der Referendariatskommission (RefKo) beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) eine Petition gegen die geplante Kürzung der Referendariatsstellen gestartet. Diese wurde bis zum heutigen Tag von über 6.200 Personen unterzeichnet. In einer gemeinsamen Pressemitteilung zur Petition unterstrich unserer Vorsitzender, Frederik Janhsen, dass „[d]ie Reduzierung der Referendariatsstellen und auch die damit verbundene Verschiebung der Einstellungszeiträume die Attraktivität Nordrhein-Westfalens als Ausbildungsstandort der Justiz [senkt]“. Aus diesem Grund forderte er bereits dort, dass ein Haushaltsentwurf vorgelegt wird, welcher keine Kürzungen in der juristischen Ausbildung vorsieht.
Als neben der geplanten Kürzung der Referendariatsstellen auch die geplanten Änderungen im Aufbau des Referendariats bekannt wurden, veröffentlichten wir als LFS NRW gemeinsam mit der Referendariatskommission (RefKo) beim Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) eine Stellungnahme, in der wir unsere großen Bedenken im Bezug auf alle Maßnahmen zum Ausdruck brachten und erneut eine Rücknahme der Entscheidungen forderten.
Auf der 54. Landesfachschaftentagung in Bonn haben unsere Mitgliedsfachschaften beschlossen, dass wir uns als LFS NRW weiterhin aktiv gegen die geplanten Sparmaßnahmen zulasten des juristischen Vorbereitungsdienstes stellen sollen. Aus diesem Grund werden wir auch am 06. November 2024 an einer Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema teilnehmen. Im Vorfeld der Anhörung haben wir zudem eine weitere Stellungnahme veröffentlichen, in der wir unseren Standpunkt erneut ausführlicher darlegt haben.