Ordentliche Mitglieder (Mitgliedsfachschaften)
Jede rechtswissenschaftliche Fachschaft einer nordrhein-westfälischen Hochschule kann ordentliches Mitglied (Mitgliedsfachschaft) der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) werden. Als solche sind sie bei Abstimmungen während der Mitgliederversammlungen sowie Landesfachschaftentagungen stimmberechtigt. Zudem können sich die Angehörigen der Fachschaften im Vorstand und möglichen Arbeitsgruppen aktiv in unsere Vereinsarbeit einbringen.
Aktuell hat die LFS NRW sechs Mitgliedsfachschaften:
Fördernde Mitglieder
Neben den ordentlichen Mitgliedern hat die LFS NRW fördernde Mitglieder. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die
1. gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied eines Gremiums einer rechtswissenschaftlichen Fachschaft einer nordrhein-westfälischen Hochschule ist,
2. gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied eines Vereinsorgans oder Gremiums der Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen e.V. (LFS NRW) ist oder
3. in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang an einer nordrhein-westfälischen Hochschule immatrikuliert ist oder war und darüber hinaus regelmäßig an Sitzungen der LaFaTa teilgenommen hat.
Der Antrag auf Aufnahme als förderndes Mitglied ist in Textform an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme von fördernden Mitgliedern entscheidet die LaFaTa. Der Mitgliedsbeitrag der fördernden Mitglieder beträgt mindestens 10,00 €.